geänderte Verkehrsregeln für Radfahrer - § 37 Stvo (1590 Klicks)
Stvo § 37 - Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
Nur durch Zufall oder im Schadensfall bekommen Bürger/innen gravierende Änderungen der Stvo mit. Wenn Ampelanlagen für Fussgänger/innen ab dem 01.01.2017 für Radfahrer/innen keine Gültigkeit besitzen, sollte das auch möglichst weit gestreut mitgeteilt werden. Außerdem lässt die Ergänzung der Stvo Fragen offen. Wenn jetzt an der berühmten Hufeisenkreuzung der Uerdinger Str. die Ampel für Radfahrer/innen ungültig ist, dann ist das ein neuer Gefahrenpunkt? Wenn Radfahrer/innen jetzt die Fussgänger/innenampel bei rot überfahren, dann ist das nun rechtmäßig? Autofahrer/innen, die an der sinnfreien Pseudoampel bei rot davor halten müssen, fahren dann unter Umständen rechtmäßig bei rot fahrende Radfahrer tot, wenn deren Ampel die Fahrt frei gibt, weil sie eigentlich am Pseudokreisverkehr keine Vorfahrt haben?
Vielleicht entfernt die Stadt an der Hufeisenkreuzung einfach die völlig sinnfreie Ampel um möglichen Schaden im Vorfeld durch intelligentes Handeln zu vermeiden?
Gibt es noch andere Ampeln und Kreuzungen mit diesem Gefährdungspotential?
Beitrag von Schildbürger vom 02. Januar 2017 09:57
Thema | geschrieben von | Datum/Zeit |
---|---|---|
geänderte Verkehrsregeln für Radfahrer - § 37 Stvo (1590 Klicks) | Schildbürger | 02.01.17 09:57 |
Re: geänderte Verkehrsregeln für Radfahrer - § 37 Stvo (684 Klicks) | Der Spaziergänger | 03.01.17 06:16 |
Re: geänderte Verkehrsregeln für Radfahrer - § 37 Stvo (662 Klicks) | Schildbürger | 04.01.17 14:27 |
Re: geänderte Verkehrsregeln für Radfahrer - § 37 Stvo (838 Klicks) | admin*moers | 12.01.17 09:38 |
Re: geänderte Verkehrsregeln für Radfahrer - § 37 Stvo (650 Klicks) | Schildbürger | 12.01.17 22:40 |
Re: geänderte Verkehrsregeln für Radfahrer - § 37 Stvo (722 Klicks) | Schildbürger | 05.02.17 12:20 |
Antworten
Beitrag verfassen
Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder und müssen folglich ausgefüllt werden.