Re: Maskenpflicht in der Fußgängerzone (126 Klicks)
Wie weit kann eine Mehrparteiendiktatur in Moers noch gehen?
Ludwigsburg – Die pauschale Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt ist aus Sicht des Stuttgarter Verwaltungsgerichts wohl rechtswidrig.
Die Allgemeinverfügung der Stadt sehe keine Ausnahmen für Situationen vor, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden könne. Darüber hinaus gebe es keine zeitlichen Einschränkungen, teilte das Gericht mit. Fraglich sei auch, ob die Stadt die Verfügung hätte erlassen dürfen oder dafür das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig sei (Az.: 16 K 5554/20). Die Stadt kündigte eine Stellungnahme für den Nachmittag an.
Beitrag von Schildbürger vom 08. Dezember 2020 22:07
Antworten
Beitrag verfassen
Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder und müssen folglich ausgefüllt werden.